Arbeitgeber-Leasing

Win-Win für Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Immer mehr Manteltarifverträge beinhalten Arbeitgeber-Leasing. Beim Arbeitgeber-Leasing least der Arbeitgeber bestimmte Objekte und stellt sie dem Arbeitnehmer zur (privaten) Nutzung zur Verfügung.

Bekannt ist Arbeitgeber-Leasing vor allem für Fahrräder – Dienstrad-Leasing gehört inzwischen zu den beliebtesten Mitarbeiter-Benefits. Denkbar sind aber grundsätzlich alle leasbaren Objekte. Für zahlreiche Objektgruppen, etwa IT-Geräte wie Handy, Tablet und Laptop oder die besagten (Elektro-)Fahrräder, hat der Gesetzgeber besonders attraktive steuerliche Rahmenbedingungen geschaffen.

 

Wie funktioniert Arbeitgeber-Leasing?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind sich über Arbeitgeber-Leasing als „Incentive“ einig. Innerhalb des vereinbarten Rahmens kann der Arbeitnehmer das gewünschte Objekt (Tablett, Handy, Notebook, Elektro-Auto, Fahrrad etc.) selbst auswählen und hat – je nach Vereinbarung – auch Einfluss auf die Wahl des Händlers und die Preisverhandlungen.

Der Arbeitgeber schließt einen (Rahmen)Vertrag mit einer Leasing-Gesellschaft und vereinbart, ob auch Serviceleistungen (Reparatur, Wartung, Schadensmanagement) in Anspruch genommen werden können. Häufig kooperieren Händler oder Hersteller mit einer Leasing-Gesellschaft, aber der Arbeitgeber kann grundsätzlich auch von unabhängigen Leasing-Unternehmen oder seinem bestehenden Leasing-Partner Angebote einholen. Wichtig: der Listenpreis ist lediglich für die steuerliche Behandlung relevant. Er stellt aus steuerrechtlichen Gründen die Grundlage dar, um den geldwerten Vorteil zu berechnen. Der Kaufpreis kann durch Rabatte oder Verhandlungen abweichen, die Leasing-Rate wird auf Basis des Kaufpreises berechnet.

Die Leasing-Raten zieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in den meisten Fällen direkt vom Bruttogehalt ab. Dies kann im Zusammenhang mit einer Gehaltserhöhung geschehen oder durch eine Entgeltumwandlung von bestehendem Geld- in Sachlohn. Bei der Abwicklung unterstützen die Leasing-Gesellschaften, sodass der Aufwand sehr überschaubar bleibt.

Nach Ablauf der Leasing-Zeit besteht für den Arbeitnehmer oftmals die Möglichkeit, das genutzte Fahrrad oder den Laptop zu erwerben.

Vorteile des Arbeitgeber-Leasing

Mitarbeiter-Zufriedenheit 

Wer seinen Angestellten die Möglichkeit zum Leasing von Fahrrädern oder IT-Equipment anbietet, setzt sich von anderen Arbeitgebern ab. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist dies ein attraktives Argument und eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung.

Markenbotschafter

Unternehmen können die geleasten Geräte oder Bikes mit ihrem Firmenlogo versehen, wodurch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Markenbotschaftern werden.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit spielt eine wichtige Rolle für die Reputation eines Unternehmens. Bei geleasten Fahrrädern oder Elektrofahrzeugen fördert der Arbeitgeber die umweltschonende Mobilität. 

Freie Auswahl

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können innerhalb des vereinbarten Rahmens ihr Fahrrad oder IT-Equipment selbst auswählen und konfigurieren. Mitunter besteht auch die Möglichkeit zur Einflussnahme auf Händlerauswahl und Preis.

Private Nutzung

100%ige Privatnutzung ist grundsätzlich kein Hindernis.

Temporäres Incentive 

Wenn das Arbeitgeber-Leasing netto-neutral ausgestaltet wird, ist es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein zeitlich begrenztes Incentive. Es entstehen keine Gehaltsverpflichtungen nach Ablauf des Leasing-Vertrages. Für Gehaltsverhandlungen ein beiderseitiger Mehrwert.

Kostenneutralität

Durch Gehaltsumwandlung lassen sich Leasing-Modelle für Arbeitgeber kostenneutral ausgestalten – im Gegensatz zu anderen Belohnungs- und Motivationstools.

Zur Arbeit mit dem Dienstfahrrad

Sehen Sie hier einen Beitrag des ZDF-Morgenmagazins zum Thema Dienstfahrrad-Leasing.

 
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